„Aus Verantwortung für den Menschen!“ hat bereits mein ganzes Leben eine zentrale Bedeutung. Nach der Ausbildung zur Krankenschwester arbeitete ich viele Jahre in der Altenhilfe, zuletzt als Pflegedienstleiterin.
Jeder Mensch erlebt sein eigenes Schicksal. Unabhängig von Gutachten, Einstufungen oder Schulungen handelt es sich immer um individuelle und vielfältige Ansichten, Ziele und Bedürfnisse.
Als unabhängige Pflegesachverständige und Gutachterin erstelle ich Gesundheitsgutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Privatpersonen und Pflegedienste.
Durch meine langjährige Berufserfahrung (seit 1992) in der Krankenpflege und stationären Altenpflege (seit 1995) in verschiedenen Funktionen und mit der staatlichen Prüfung der Weiterbildung am Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft (WIFAP®), Universität Witten/Herdecke, bin ich befähigt, Pflegegutachten von Kindern und Erwachsenen zu erstellen.
Hinter jedem Gutachten steckt ein menschliches Schicksal, das verantwortungsvoll behandelt werden will. Gutachten erstelle ich auf pflegewissenschaftlicher und aktueller Gesetzesgrundlage. Liegt bereits ein Pflegegutachten seitens der Pflegeversicherung vor, welches Sie für „nicht angemessen“ einschätzen, können Sie mich jederzeit bezüglich eines Widerspruchs ansprechen.
Eine richtige pflegerische Einschätzung eines hilfsbedürftigen Menschen ermöglicht Angehörigen und den Pflegediensten erst eine angemessene Versorgung eines Betroffenen. Daher berate ich Sie auf Wunsch in vertrauter Umgebung (Beratung in der Häuslichkeit). In dieser schnelllebigen Zeit ist es besonders wichtig, sich Zeit zu nehmen. Diese Zeit benötigt man, um mit Ihnen zu sprechen, um sich in Ihre individuelle Lebenslage hineinzuversetzen und Sie bestmöglich zu beraten.
Wenn Sie es wünschen, begleite ich Sie noch vor dem Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD) und durch die Vielschichtigkeit des Gesundheitssystems.
Wenn es notwendig wird, erstelle ich Gutachten zum Hilfebedarf des Betroffenen und begleite Sie bei der Begutachtung.
Als Dozentin suche ich das Gespräch mit verschiedensten Berufsgruppen im Bereich des Gesundheitswesens, um neueste Erkenntnisse weiterzugeben und zu reflektieren.
Im Rahmen eines Arbeitskreises bestehend aus 10 Pflegesachverständigen haben wir unter der Leitung von Frau Heike Jurgschat-Geer Erklärvideos zum Thema Entscheidungsprozesse in der Pflege als Schulungsreihe bzw. Webinar erstellt. Das Video „Kontextfaktoren von Pflegeentscheidungen“ ist eines davon. Es handelt davon, wie komplex jede Entscheidung in der Pflege ist, weil sie in zahlreiche Faktoren eingebettet und von diesen beeinflusst ist.
"Die Methoden sind abwechslungsreich und hilfreich. Die Inhalte kann man gut in die Praxis umsetzen. Durch die offene Art ist der Unterricht ist kurzweilig und erfrischend. Man kann gut zuhören."
"Sie haben eine unglaubliche Art, knochentrockene Dinge spannend rüberzubringen!"
Pflegedienstleitungskurs 2018
Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen gewährleisten einen aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.
Die Vergütung der Gerichtsgutachten richtet sich nach dem JVEG, dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Je nach Schwierigkeitsgrad der Gutachten beträgt die Vergütung des Sachverständigen gemäß § 9 JVEG Anlage 1 in den Vergütungsgruppen M1 80,00 € , M2 90,00 € und M3 120,00 € pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten von 0,42 € / km und dem jeweiligen Zeitaufwand. Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Gutachterleistungen übertragen.
Für Beratungsleistungen und Gutachten für Privatpersonen bei Einstufung, Höherstufung und Widerspruchsverfahren werden 90,00 pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten (0,42 € /km und Zeitaufwand) veranschlagt. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gern an mich.
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